Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = gr. Fuß) und
beschreibt die nichtärztliche Heilkunde vom Fuß. Die gesetzlichen Regelungen,
welche das Berufsbild und die Ausbildung zur "Medizinischen Fußpflegerin" bzw.
zum "Medizinischen Fußpfleger" festschreiben, sind im Podologengesetz (PodG)
und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) geregelt. Das Berufsbild
ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG
geregelten [[Gesundheitsfachberufe). Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung
"Podologe/Podologin" und seit 2003 die Berufsbezeichnung "Medizinische
Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" gesetzlich geschützt. Nur die Personen
dürfen sich so nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur
Führung der Berufsbezeichnung sind.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und liegen auf dem Gebiet der
Dermatologie und Orthopädie des Fußes. Sie umfassen präventive und kurative
therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, aus den Bereichen Diabetologie,
Orthopädie, Chirurgie, Dermatologie usw.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen
Podologenpraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in
Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen
Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten,
Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.