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Diagnostik in Einrichtungen - wie geht das eigentlich?

  • Beschreibung der Thematik: die meisten Pädagogen, Erzieher, Kita-Mitarbeiterinnen und anderen Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, kennen die Unsicherheit bei der Einschätzung der Sprachfähigkeit von sprachlich auffälligen Kindern im Kindergarten, sowie bei Kindern mit Migrationshintergrund

  • Kann das Kind alle Laute?

  • Ist das Kind altersgerecht in der Sprache?

  • Kann das Kind einfach noch nicht ausreichend Deutsch?

  • besteht bei diesem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf?

  • Besteht Therapiebedarf?

  • Sollten andere Fachgruppen hinzugezogen werden?

    Ziel der Untersuchung: wir geben eine Einschätzung des sprachlichen Entwicklungsstandes des  Kindes und  ermöglichen somit Sicherheit beim Umgang mit der Situation.

    Durch ein differenziertes Screeningverfahren in der gewohnten Umgebung des Kindes soll eine Früherfassung von  sprachgestörten Vorschul- und Schulkindern ermöglicht werden. Mit Hilfe aller Beteiligten können gezielt die Schwachstellen des jeweiligen Kindes in den Bereichen Aussprache, Grammatik und Wortschatz in der Sprache erfasst werden. Das ganze Screening-Verfahren dauert durchschnittlich 15-20 Minuten. Wir kommen dazu in Ihre Einrichtung und besprechen dann alle Ergebnisse mit den Eltern und allen Beteiligten, sofern die Eltern dies wünschen.

  • Wir vermitteln weiterhin Logopädische Praxen zur Weiterarbeit mit dem Kind, sollte sich eine SES zeigen, die nicht "weg-gefördert" werden kann.

  • Im Umgang mit dem Arzt zeigen wir Ihnen mögliche Wege und Handlungsalternativen auf, ggf. setzen wir uns mit den diagnostischen Ergebnissen mit dem behandelnden Arzt in Verbindung und übermitteln ihm die Diagnostikdaten.

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Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin

Indikationen zur Verordnung von Logopädie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache und Zweisprachigkeit der

ICD-10-Nummern: F 80.0, F 80.1, F 80.3

Einleitung

    Die logopädische Behandlung (Logos = Wort) hat unter den verschiedenen Therapie- und Fördermaßnahmen im Kindesalter einen bedeutenden Stellenwert.
    Der Heilmittelkatalog 2004 unterscheidet im Kapitel "Logopädie" als Therapieindikationen

    • Störungen der Stimme

    • Störungen der Sprache

    • Störungen des Redeflusses

    • Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen

    • Störungen des Schluckaktes

    Entsprechend der sehr unterschiedlichen Ursachen und Manifestationszeitpunkte der verschiedenen Störungsbilder sind Behandlungsindikationen, Zeitpunkt, Dauer und Methoden von Logopädie im Kindesalter unterschiedlich und störungsspezifisch. In jedem Fall ist die Kenntnis der normalen Entwicklung und ihrer Varianten Voraussetzung, um eine Therapieindikation zu stellen. Diese ist generell dann gegeben, wenn signifikante Funktionsstörungen bestehen, die die Aktivitäten des Kindes und/oder seine Partizipation an alters- und entwicklungstypischen Tätigkeiten und Entwicklungsaufgaben wesentlich beeinträchtigen.
    Je nach Symptomatik sind verschiedene medizinisch-diagnostische Maßnahmen vor Einleitung einer logopädischen Behandlung erforderlich (s. Heilmittelkatalog). Dabei müssen die häufig assoziierten Komorbiditäten berücksichtigt werden (Entwicklungsstörungen der Motorik, emotionale Störungen, hyperkinetische Störungen u.a.). Ebenfalls ist eine differenzierte logopädische Diagnostik Voraussetzung für eine störungsspezifische und zielorientierte logopädische Behandlung. Eine kausale Behandlung hat immer Vorrang vor einer logopädischen Therapie. Sie ist allerdings nur bei einzelnen Störungsbildern möglich.
    Voraussetzung für die Einleitung einer logopädischen Therapie sind das Verständnis der Eltern und ihre Bereitschaft bzw. Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an der logopädischen Behandlung. Seitens des Kindes muss hinreichende Aufmerksamkeit, kooperatives Verhalten und ein adäquates Hörvermögen vorausgesetzt werden. Unverzichtbarer Inhalt jeder logopädischen Behandlung ist eine Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen des Kindes, damit wesentliche Aspekte der Förderung auch im Alltag umgesetzt werden können.
    Eine logopädische Behandlung bedarf regelmäßiger Verlaufsbeurteilung durch den Therapeuten mit einer Rückmeldung an den verordnenden Arzt. Dies ist je nach Störungsbild nach 10-30 Behandlungseinheiten sinnvoll. Der verordnende Arzt beurteilt darauf gestützt und ggf. nach erneuter Untersuchung des Kindes die Wirksamkeit der logopädischen Behandlung und die Indikation zu einer Fortsetzung oder Beendigung dieser Therapiemaßnahme. Die klinische Erfahrung zeigt, dass bei schweren Störungen Verordnungsmengen außerhalb des im Heilmittelkatalog festgelegten Regelfalles von bis zu 60 Therapiestunden erforderlich sind, um die langfristigen Therapieziele zu erreichen.
    In dieser Leitlinie werden wegen ihrer besonderen Häufigkeit ausschließlich Indikationen zur Verordnung von Logopädie (hier: Sprachtherapie) bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache (F 80.0, F 80.1, F 80.2) und bei Zweisprachigkeit im Kindesalter behandelt. Andere Indikationen sind Störungen der Stimme (Dysphonie), Stottern, Poltern; Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen (Näseln, Gaumenspaltensprache) und Störungen des Schluckaktes.

Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache

    Definition

      Sozial relevante zeitliche und inhaltliche Abweichung von der für das Alter und den Entwicklungsstand typischen Sprachentwicklung. Die normale Sprachentwicklung verläuft nicht bei allen Kindern in Struktur und Tempo gleichförmig. Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache treten bei mindestens 5-10 % aller Kinder im Vorschulalter auf.
      Im Gegensatz zur umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache finden sich bei der Sprachentwicklungsverzögerung keine von der normalen Sprachentwicklung abweichenden Sprachstrukturen. Ein Beispiel sind die sogenannten "late talkers", die mit 2 Jahren weniger als 50 Worte und nur Ein-Wort-Sätze sprechen. 50 % dieser Kinder holen diese Defizite bis zum 3. Lebensjahr auf, die anderen zeigen dann eine manifeste Sprachentwicklungsstörung.

    Ätiologie

      Genetische Faktoren spielen eine hauptsächliche Rolle, aber auch mangelnde Anregung, fehlerhafte Sprachvorbilder, Mehrsprachigkeit und Deprivation können bei entsprechender Disposition zur Manifestation einer umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache beitragen.
      Intrauterine oder perinatale Hirnschäden sind nach heutigem Kenntnisstand von geringer Bedeutung. Selten kann eine epileptische Hirnfunktionsstörung (Landau-Kleffner-Syndrom) vorliegen.
      Differentialdiagnostisch müssen in jedem Fall ausgeschlossen werden:

      • Hörstörungen, insbesondere bei Störungen der Lautbildung

      • mentale Retardierung/ Intelligenzminderung. Bei einigen Syndromen mit mentaler Retardierung gehört die Sprachstörung zum Verhaltensphänotyp.

      • tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Erkrankungen aus dem Spektrum des Autismus).

    Symptomatik

      Sie betrifft Lautbildung, Wortschatz, Grammatik und Pragmatik (= situationsangemessene Verwendung und Verständnis von Sprache). Diese Störungen sind selten isoliert, häufiger kombiniert und z.T. mit Problemen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung (z.B. Differenzierung und Merkfähigkeit akustischer Signale) verbunden. (s. Leitlinie Sozialpädiatrie: Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung)
      Die ICD-10 unterscheidet Artikulationsstörungen (F80.0) = Dyslalien und umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache, die expressiv (F80.1) und rezeptiv (F80.2) sein können. Bei den Dyslalien können isolierte, multiple und universelle Dyslalien, je nach Zahl der betroffenen Laute, Schetismus (Sch), Kapazismus (K), Gammazismus (G), Rotazismus (R) etc. nach Art der betroffenen Laute unterschieden werden. Expressive und rezeptive Sprachstörungen treten oft kombiniert auf. Das Sprachverständnis ist bei betroffenen Kindern oft besser als die expressive Sprache. Sprachverständnis und expressive Sprache müssen immer gesondert geprüft werden.
      Leitsymptome einer umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache sind neben der außerhalb der Norm liegenden Sprachfertigkeit ein altersentsprechendes Kommunikationsbedürfnis, eine relativ ungestörte nichtverbale Kommunikation, eine primäre Störung mit stetigem Verlauf und eine Besserung mit zunehmenden Alter.

    Diagnostik

      Die Diagnostik bezieht sich auf die Störung der Sprache sowie die häufigen Komorbiditäten (z.B. umschriebene Entwicklungsstörung der Motorik, Wahrnehmungsstörung, emotionale Störung, Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätssyndrom, Lese-Rechtschreibschwäche).

        Anamnese

        • Aktuelle sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsfähigkeit des Kindes

        • Bisheriger Verlauf der Sprachentwicklung

        • Bisherige motorische, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung

        • Aktuelles und früheres Sprachmilieu des Kindes (Sprachvorbilder, Sprachwechsel, Zweisprachigkeit, Betreuungssituation etc.)

        • Familiäre Belastung mit Sprach-, Lese-/Rechtschreibstörungen

        • Elternfragebögen zur Sprachentwicklung

        Klinischer Befund

        • Beobachtung der Interaktion und Kommunikation nonverbal und verbal)

        • Beobachtung der Spontansprache (expressiv, rezeptiv)

        • Pädiatrische Untersuchung mit Beurteilung der motorischen, kognitiven, emotionalen Entwicklung und des Verhaltens (Komorbiditäten)

        • Hörprüfung

        Testverfahren

        • Sprachtests (Lautbildung, Wortschatz, Grammatik; Sprachverständnis; auditive Differenzierung, -gedächtnis u.a.)

        • Intelligenztests bzw. Überprüfung des nonverbalen Entwicklungsstandes
          (Details dazu in der Leitlinie der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Umschriebene Entwicklungsstörung der Sprache)

        Sonstige Untersuchungen

        • Schlaf-EEG: Bei isolierter und multipler Dyslalie entbehrlich, bei komplexeren Sprachentwicklungsstörungen empfehlenswert, bei Rückschritten der Sprachentwicklung (Landau- Kleffner-Syndrom) zwingend.

        • Diagnostik auf auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung: Diese können z.B. bei Dyslalien und rezeptiven Sprachstörungen gefunden werden. Zu ihrer Feststellung ist eine differenzierte pädaudiologische und logopädische Diagnostik erforderlich. Indikation und Wirkung verschiedener Therapiemaßnahmen sind nicht abschließend gesichert (siehe Leitlinie Sozialpädiatrie: Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen).

    Indikation der logopädischen Behandlung

      Bei harmonisch retardierten Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt besteht die Indikation für eine pädagogische Frühförderung zur Anregung der Kommunikation und Sprechfreude. Bei diesen Kindern ist eine logopädische Behandlung medizinisch nicht notwendig.
      Die Indikation für eine logopädische Behandlung besteht, wenn - unabhängig vom Alter - das Kind in seinen alters- und entwicklungstypischen Fähigkeiten der Kommunikation und sprachlichen Verständlichkeit signifikant beeinträchtigt ist. Dies gilt auch für Kinder mit Intelligenzminderung. Eine logopädische Therapie ist umso früher indiziert, je ausgeprägter die Sprachentwicklungsstörung ist und je mehr Sprachbereiche betroffen sind.
      In der vorsprachlichen und der nicht sprachlichen Kommunikationsförderung werden z.B. basale sensomotorisch orientierte Förderkonzepte, die Sprachanbahnung mit Gebärden und verschiedene Techniken der unterstützten Kommunikation eingesetzt.
      Verschiedene logopädische Methoden finden bei Störungen der Artikulation und umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache in der logopädischen Behandlung Anwendung. Aussagen zur generellen Wirksamkeit der verschiedenen Methoden bei speziellen Störungen der Artikulation oder der Sprachentwicklung sind z. Zt. nicht möglich. Es existieren auch keine gesicherten Hinweise für die Überlegenheit einer Methode über eine andere. Aus den verschiedenen Methoden werden von der einzelnen Logopädin nach den eigenen Kenntnissen und Erfahrungen die geeignete Vorgehensweisen ausgewählt (eklektizistischer Ansatz), soweit möglich störungsspezifisch und bezogen auf die individuellen Probleme und Stärken der Kinder und ihrer Familien.
      Die folgenden Ausführungen zu den Indikationen einer logopädischen Behandlung stellen Expertenmeinungen dar (Evidenzlevel V) und sollen zur Orientierung in der Praxis der Heilmittelverordnung dienen. Abweichungen sind im Einzelfall möglich und zu begründen.

        Störungen des Wortschatzes: Isolierte Störungen des Wortschatzes sind selten. In diesen Fällen könnte eine logopädische Therapie zwischen dem Alter von 4 und 5 Jahren indiziert werden. Bei Störungen des Wortschatzes im Rahmen einer umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache sollte eine logopädische Behandlung mit 4 Jahren eingeleitet werden.
        Bei Kindern mit harmonischer Retardierung erfolgen Aufbau und Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes im Rahmen der Frühförderung unter Einschluss einer störungsspezifischen Elternberatung.

        Störungen der Grammatik: Normalerweise ist die Grammatik mit 4 Jahren weitgehend erlernt. Ein Dysgrammatismus ist je nach Schwere der Störung zwischen 4 und 5 Jahren Indikation für eine logopädische Behandlung.

        Artikulationsstörungen/Dyslalie: Bei isolierter Dyslalie (für Laute SCH, CH, G, K) besteht die Indikation zur Logopädie mit 5 Jahren, bei multipler Dyslalie zwischen 4 und 5 Jahren, bei universeller Dyslalie je nach sonstigem Entwicklungsstand bereits zwischen 3 und 4 Jahren.

        Störungen des auditiven Gedächtnisses: Diese Störungen sind können häufig durch eine mentale Retardierung/Intelligenzminderung erklärt werden und benötigen dann eine heilpädagogisch/sonderpädagogische Betreuung. Eine spezifische logopädische Behandlung kann indiziert sein, wenn das auditive Gedächtnis bei normaler Intelligenz im Sinne einer umschriebenen Entwicklungsstörung deutlich von der Norm für das Entwicklungsalter nach unten hin abweicht.

        Kombinierte Störungen: Bei der Mehrzahl der Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache sind Störungen der Lautbildung, des Wortschatzes, der Grammatik und Pragmatik kombiniert. Bei diesen kombinierten Störungen wird man tendenziell früher als bei isolierten Störungen eine logopädische Therapie indizieren. Eine logopädische Behandlung sollte bei Kindern mit kombinierten Störungen in Abhängigkeit von der Mitarbeit des Kindes mit dem 4. Lebensjahr beginnen, bei schweren Fällen mit fehlender Sprachentwicklung, gänzlich unverständlicher Sprache oder einem Wortschatz von weniger als 50 Wörtern aber bereits ab dem 3.Jahr.

    Ziele der logopädischen Behandlung

      Allgemeine Therapieziele bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache sind eine Verbesserung der Kommunikation, Wecken von Sprechfreude und Verbesserung des Sprachverständnisses. Spezifische weitere Ziele müssen sich an dem jeweiligen Sprachproblem und dem Alter des Kindes orientieren.
      Über direkte und indirekte Therapieeffekte ist ein Prävention bzw. ein Abbau von Komorbiditäten, insbesondere emotionalen und Verhaltensstörungen durch eine logopädische Behandlung möglich.
      Die familiären Bedingungen und das Lebensumfeld des Kindes müssen in der logopädischen Behandlung besonders beachtet und berücksichtigt werden. Bei jeder logopädischen Behandlung ist eine begleitende Sprachförderung in häuslicher Umgebung durch die wichtigsten Bezugspersonen bzw. in der Kindertagesstätte/Kindergarten mit kindgerechten Techniken (Präsentationen, linguistische Markierungen, Alternativfragen, korrektives Feedback, Umformungen) nötig. Dabei ist eine sensible Anpassung an den jeweiligen Stand der kindlichen Sprachentwicklung und die Möglichkeiten von Eltern und anderen Bezugspersonen erforderlich.
      Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass Eltern und Bezugspersonen nach kompetenter fachlicher Anleitung Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen effektiv fördern können (Evidenzlevel III). Wesentlich ist dabei das tätigkeitsbezogene Sprechen mit deutlicher Aussprache, Zuwendung zum Kind, primärer Akzeptanz der sprachlichen Äußerungen des Kindes mit korrekter Wiederholung des Gesprochenen durch die Bezugspersonen (kommunikationsförderndes Sprachmodell), was schon im Säuglingsalter eingesetzt werden kann.
      Positive Veränderungen in der Sprachentwicklung unter logopädischer Behandlung lassen sich sowohl in der klinischen Beobachtung als auch und durch Wiederholung standardisierter Sprachtests gut dokumentieren. Der Effekt einer logopädischen Behandlung ist neben den Ausgangsbedingungen und dem geeigneten Alter des Kindes wahrscheinlich auch von ihrer Intensität abhängig. Die meist praktizierte Behandlungsfrequenz von 1x pro Woche ist wahrscheinlich nicht optimal, stattdessen sollten 2 bis maximal 6 Monate lange "Blocktherapien" mit einer Frequenz von mindestens 2x pro Woche und anschließenden Therapiepausen verordnet werden.
      Eine sinnvolle Gesamtförderung von Kindern mit umschriebenen Sprachentwicklungsstörungen im Vorschulalter ist in den speziellen schulvorbereitenden Einrichtungen (Sprach-SVE) und Sprachheil-Kindergärten bzw. im Schulalter in speziellen Sonderschulen durch Sprachheilpädagogen möglich, in der Regel ist eine zusätzliche Logopädie dann nicht mehr indiziert.

Zweisprachigkeit

    Definition

      Zweisprachigkeit ist in vielen Ländern die Regel. Sie ist in auch in Deutschland sehr verbreitet. Der Spracherwerb erfolgt seltener, z.B. in zweisprachigen Familien parallel (Doppelspracherwerb). Meist ist die Muttersprache die erste Sprache, die deutsche Sprache Zweitsprache. Doppelsprachige und zweisprachige Kinder zeigen in der Spracherwerbsphase sehr häufig scheinbare Sprach- und Sprechauffälligkeiten, die sich aus Interferenzerscheinungen der Sprachen auf phonetisch-phonologischer, semantisch-lexikalischer und morphologisch-syntaktischer Ebene ergeben.
      Bei regulärem Erwerb der Erstsprache erfolgt im Regelfall während des Vorschulalters unter natürlichen Bedingungen ein natürlicher Zweitspracherwerb.

    Störungen der Sprache bei Zweisprachigkeit

      Ursachen

        Bei mangelhaftem Sprachmilieu (ungünstige Sozialisationsbedingungen, Nichtpraktizierung der Zweitsprache im Kindergarten, inkonsequentem Gebrauch der zwei Sprachen durch die Eltern, zu frühem Angebot der Zweitsprache bei sprachschwachen Kindern, fehlender Weiterförderung der Muttersprache oder Überforderung durch gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachen und Dialekte) kann es zu einer doppelten Halbsprachigkeit kommen. Kinder beherrschen dann weder die Muttersprache noch die deutsche Sprache richtig.

      Symptome

        Alle beschriebenen Formen der Sprachentwicklungsstörung können auch bei Kindern nicht deutscher Muttersprache auftreten und den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache nachteilig beeinflussen. Davon unterschieden werden müssen Interferenzerscheinungen, deren Art von der Struktur der Muttersprache und der Zweitsprache abhängen.

      Diagnostik

      • Siehe oben - umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache

      • Zusätzlich Anamnese hinsichtlich Erwerb und Kompetenz in der Erstsprache über Eltern/Bezugspersonen und zweisprachige Anamnesebögen

      • Soweit möglich Beurteilung der sprachlichen Entwicklung in der Erstsprache

      Indikation für eine logopädische Behandlung

      • In der Regel nicht indiziert bei weitgehend altersgerechter Muttersprache. In diesen Fällen natürliche Förderung von Deutsch als Zweitsprache in der Frühförderung, in Kindergarten/Kindertagesstätte und Schule

      • Indiziert bei nicht altersgerechter Muttersprache

      • Bei zusätzlicher Hörstörung, Intelligenzminderung oder Autismus sind besondere Fördermaßnahmen (ggf. unter Einbezug von Logopädie) erforderlich

      • Indiziert bei altersgerechter Muttersprache und - trotz ausreichender natürlicher Förderung - Störungen in der deutschen Sprache, die sich nicht durch Interferenzen mit der Erstsprache erklären lassen.

      Ziele der logopädischen Behandlung

        Wie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache, zusätzlich Hilfestellung zur Verbesserung des Sprachmilieus und Abbau von Interferenzerscheinungen

Quelle:http://www.uni-duesseldorf.de/awmf