Diagnostik in Einrichtungen -
wie geht das
eigentlich?
|
-
Beschreibung
der Thematik: die meisten Pädagogen, Erzieher, Kita-Mitarbeiterinnen und
anderen Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, kennen die Unsicherheit bei
der Einschätzung der Sprachfähigkeit von sprachlich auffälligen Kindern im
Kindergarten, sowie bei Kindern mit Migrationshintergrund
-
Kann das Kind
alle Laute?
-
Ist das Kind
altersgerecht in der Sprache?
-
Kann das Kind
einfach noch nicht ausreichend Deutsch?
-
besteht bei
diesem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf?
-
Besteht
Therapiebedarf?
-
Sollten andere
Fachgruppen hinzugezogen werden?
Ziel
der Untersuchung:
wir geben eine Einschätzung des sprachlichen Entwicklungsstandes des
Kindes und ermöglichen somit Sicherheit beim Umgang mit der Situation.
Durch ein differenziertes Screeningverfahren in der gewohnten Umgebung
des Kindes soll eine Früherfassung von sprachgestörten Vorschul-
und Schulkindern ermöglicht werden. Mit Hilfe aller Beteiligten können
gezielt die Schwachstellen des jeweiligen Kindes in den Bereichen
Aussprache, Grammatik und Wortschatz in der Sprache erfasst werden. Das
ganze Screening-Verfahren dauert durchschnittlich 15-20 Minuten. Wir kommen
dazu in Ihre Einrichtung und besprechen dann alle Ergebnisse mit den Eltern
und allen Beteiligten, sofern die Eltern dies wünschen.
-
Wir vermitteln
weiterhin Logopädische Praxen zur Weiterarbeit mit dem Kind, sollte sich
eine SES zeigen, die nicht "weg-gefördert" werden kann.
-
Im Umgang mit dem
Arzt zeigen wir Ihnen mögliche Wege und Handlungsalternativen auf, ggf.
setzen wir uns mit den diagnostischen Ergebnissen mit dem behandelnden Arzt
in Verbindung und übermitteln ihm die Diagnostikdaten.
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung ebenfalls Diagnostik
durchführen lassen wollen klicken Sie
hier
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für
Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Indikationen
zur Verordnung von Logopädie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der
Sprache und Zweisprachigkeit der
ICD-10-Nummern: F 80.0, F 80.1, F 80.3
Einleitung
Die logopädische Behandlung (Logos = Wort) hat unter den
verschiedenen Therapie- und Fördermaßnahmen im Kindesalter einen bedeutenden
Stellenwert.
Der Heilmittelkatalog 2004 unterscheidet im Kapitel "Logopädie" als
Therapieindikationen
-
Störungen der Stimme
-
Störungen der Sprache
-
Störungen des Redeflusses
-
Störungen der Stimm- und Sprechfunktionen
-
Störungen des Schluckaktes
Entsprechend der sehr unterschiedlichen Ursachen und
Manifestationszeitpunkte der verschiedenen Störungsbilder sind
Behandlungsindikationen, Zeitpunkt, Dauer und Methoden von Logopädie im
Kindesalter unterschiedlich und störungsspezifisch. In jedem Fall ist die
Kenntnis der normalen Entwicklung und ihrer Varianten Voraussetzung, um eine
Therapieindikation zu stellen. Diese ist generell dann gegeben, wenn
signifikante Funktionsstörungen bestehen, die die Aktivitäten des Kindes
und/oder seine Partizipation an alters- und entwicklungstypischen
Tätigkeiten und Entwicklungsaufgaben wesentlich beeinträchtigen.
Je nach Symptomatik sind verschiedene medizinisch-diagnostische Maßnahmen
vor Einleitung einer logopädischen Behandlung erforderlich (s.
Heilmittelkatalog). Dabei müssen die häufig assoziierten Komorbiditäten
berücksichtigt werden (Entwicklungsstörungen der Motorik, emotionale
Störungen, hyperkinetische Störungen u.a.). Ebenfalls ist eine
differenzierte logopädische Diagnostik Voraussetzung für eine
störungsspezifische und zielorientierte logopädische Behandlung. Eine
kausale Behandlung hat immer Vorrang vor einer logopädischen Therapie. Sie
ist allerdings nur bei einzelnen Störungsbildern möglich.
Voraussetzung für die Einleitung einer logopädischen Therapie sind das
Verständnis der Eltern und ihre Bereitschaft bzw. Möglichkeit zur
regelmäßigen Teilnahme an der logopädischen Behandlung. Seitens des Kindes
muss hinreichende Aufmerksamkeit, kooperatives Verhalten und ein adäquates
Hörvermögen vorausgesetzt werden. Unverzichtbarer Inhalt jeder logopädischen
Behandlung ist eine Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen
des Kindes, damit wesentliche Aspekte der Förderung auch im Alltag umgesetzt
werden können.
Eine logopädische Behandlung bedarf regelmäßiger Verlaufsbeurteilung durch
den Therapeuten mit einer Rückmeldung an den verordnenden Arzt. Dies ist je
nach Störungsbild nach 10-30 Behandlungseinheiten sinnvoll. Der verordnende
Arzt beurteilt darauf gestützt und ggf. nach erneuter Untersuchung des
Kindes die Wirksamkeit der logopädischen Behandlung und die Indikation zu
einer Fortsetzung oder Beendigung dieser Therapiemaßnahme. Die klinische
Erfahrung zeigt, dass bei schweren Störungen Verordnungsmengen außerhalb des
im Heilmittelkatalog festgelegten Regelfalles von bis zu 60 Therapiestunden
erforderlich sind, um die langfristigen Therapieziele zu erreichen.
In dieser Leitlinie werden wegen ihrer besonderen Häufigkeit ausschließlich
Indikationen zur Verordnung von Logopädie (hier: Sprachtherapie) bei
umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache (F 80.0, F 80.1, F 80.2) und
bei Zweisprachigkeit im Kindesalter behandelt. Andere Indikationen sind
Störungen der Stimme (Dysphonie), Stottern, Poltern; Störungen der Stimm-
und Sprechfunktionen (Näseln, Gaumenspaltensprache) und Störungen des
Schluckaktes.
Umschriebene Entwicklungsstörungen der
Sprache
Definition
Sozial relevante zeitliche und inhaltliche Abweichung
von der für das Alter und den Entwicklungsstand typischen
Sprachentwicklung. Die normale Sprachentwicklung verläuft nicht bei allen
Kindern in Struktur und Tempo gleichförmig. Umschriebene
Entwicklungsstörungen der Sprache treten bei mindestens 5-10 % aller
Kinder im Vorschulalter auf.
Im Gegensatz zur umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache finden sich
bei der Sprachentwicklungsverzögerung keine von der normalen
Sprachentwicklung abweichenden Sprachstrukturen. Ein Beispiel sind die
sogenannten "late talkers", die mit 2 Jahren weniger als 50 Worte und nur
Ein-Wort-Sätze sprechen. 50 % dieser Kinder holen diese Defizite bis zum
3. Lebensjahr auf, die anderen zeigen dann eine manifeste
Sprachentwicklungsstörung.
Ätiologie
Genetische Faktoren spielen eine hauptsächliche Rolle,
aber auch mangelnde Anregung, fehlerhafte Sprachvorbilder,
Mehrsprachigkeit und Deprivation können bei entsprechender Disposition zur
Manifestation einer umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache
beitragen.
Intrauterine oder perinatale Hirnschäden sind nach heutigem Kenntnisstand
von geringer Bedeutung. Selten kann eine epileptische Hirnfunktionsstörung
(Landau-Kleffner-Syndrom) vorliegen.
Differentialdiagnostisch müssen in jedem Fall ausgeschlossen werden:
-
Hörstörungen, insbesondere bei Störungen der
Lautbildung
-
mentale Retardierung/ Intelligenzminderung. Bei
einigen Syndromen mit mentaler Retardierung gehört die Sprachstörung zum
Verhaltensphänotyp.
-
tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Erkrankungen aus
dem Spektrum des Autismus).
Symptomatik
Sie betrifft Lautbildung, Wortschatz, Grammatik und
Pragmatik (= situationsangemessene Verwendung und Verständnis von
Sprache). Diese Störungen sind selten isoliert, häufiger kombiniert und
z.T. mit Problemen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung (z.B.
Differenzierung und Merkfähigkeit akustischer Signale) verbunden. (s.
Leitlinie Sozialpädiatrie: Auditive Wahrnehmungs- und
Verarbeitungsstörung)
Die ICD-10 unterscheidet Artikulationsstörungen (F80.0) = Dyslalien und
umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache, die expressiv (F80.1) und
rezeptiv (F80.2) sein können. Bei den Dyslalien können isolierte, multiple
und universelle Dyslalien, je nach Zahl der betroffenen Laute, Schetismus
(Sch), Kapazismus (K), Gammazismus (G), Rotazismus (R) etc. nach Art der
betroffenen Laute unterschieden werden. Expressive und rezeptive
Sprachstörungen treten oft kombiniert auf. Das Sprachverständnis ist bei
betroffenen Kindern oft besser als die expressive Sprache.
Sprachverständnis und expressive Sprache müssen immer gesondert geprüft
werden.
Leitsymptome einer umschriebenen Entwicklungsstörung der Sprache sind
neben der außerhalb der Norm liegenden Sprachfertigkeit ein
altersentsprechendes Kommunikationsbedürfnis, eine relativ ungestörte
nichtverbale Kommunikation, eine primäre Störung mit stetigem Verlauf und
eine Besserung mit zunehmenden Alter.
Diagnostik
Die Diagnostik bezieht sich auf die Störung der Sprache
sowie die häufigen Komorbiditäten (z.B. umschriebene Entwicklungsstörung
der Motorik, Wahrnehmungsstörung, emotionale Störung,
Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätssyndrom, Lese-Rechtschreibschwäche).
Anamnese
-
Aktuelle sprachliche und nichtsprachliche
Kommunikationsfähigkeit des Kindes
-
Bisheriger Verlauf der Sprachentwicklung
-
Bisherige motorische, kognitive, soziale und
emotionale Entwicklung
-
Aktuelles und früheres Sprachmilieu des Kindes
(Sprachvorbilder, Sprachwechsel, Zweisprachigkeit, Betreuungssituation
etc.)
-
Familiäre Belastung mit Sprach-,
Lese-/Rechtschreibstörungen
-
Elternfragebögen zur Sprachentwicklung
Klinischer Befund
-
Beobachtung der Interaktion und Kommunikation
nonverbal und verbal)
-
Beobachtung der Spontansprache (expressiv,
rezeptiv)
-
Pädiatrische Untersuchung mit Beurteilung der
motorischen, kognitiven, emotionalen Entwicklung und des Verhaltens (Komorbiditäten)
-
Hörprüfung
Testverfahren
-
Sprachtests (Lautbildung, Wortschatz, Grammatik;
Sprachverständnis; auditive Differenzierung, -gedächtnis u.a.)
-
Intelligenztests bzw. Überprüfung des nonverbalen
Entwicklungsstandes
(Details dazu in der Leitlinie der Kinder- und Jugendpsychiatrie:
Umschriebene Entwicklungsstörung der Sprache)
Sonstige Untersuchungen
-
Schlaf-EEG: Bei isolierter und multipler Dyslalie
entbehrlich, bei komplexeren Sprachentwicklungsstörungen
empfehlenswert, bei Rückschritten der Sprachentwicklung (Landau-
Kleffner-Syndrom) zwingend.
-
Diagnostik auf auditive Wahrnehmungs- und
Verarbeitungsstörung: Diese können z.B. bei Dyslalien und rezeptiven
Sprachstörungen gefunden werden. Zu ihrer Feststellung ist eine
differenzierte pädaudiologische und logopädische Diagnostik
erforderlich. Indikation und Wirkung verschiedener Therapiemaßnahmen
sind nicht abschließend gesichert (siehe Leitlinie Sozialpädiatrie:
Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen).
Indikation der logopädischen Behandlung
Bei harmonisch retardierten Kindern vom Säuglingsalter
bis zum Schuleintritt besteht die Indikation für eine pädagogische
Frühförderung zur Anregung der Kommunikation und Sprechfreude. Bei diesen
Kindern ist eine logopädische Behandlung medizinisch nicht notwendig.
Die Indikation für eine logopädische Behandlung besteht, wenn - unabhängig
vom Alter - das Kind in seinen alters- und entwicklungstypischen
Fähigkeiten der Kommunikation und sprachlichen Verständlichkeit
signifikant beeinträchtigt ist. Dies gilt auch für Kinder mit
Intelligenzminderung. Eine logopädische Therapie ist umso früher
indiziert, je ausgeprägter die Sprachentwicklungsstörung ist und je mehr
Sprachbereiche betroffen sind.
In der vorsprachlichen und der nicht sprachlichen Kommunikationsförderung
werden z.B. basale sensomotorisch orientierte Förderkonzepte, die
Sprachanbahnung mit Gebärden und verschiedene Techniken der unterstützten
Kommunikation eingesetzt.
Verschiedene logopädische Methoden finden bei Störungen der Artikulation
und umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache in der logopädischen
Behandlung Anwendung. Aussagen zur generellen Wirksamkeit der
verschiedenen Methoden bei speziellen Störungen der Artikulation oder der
Sprachentwicklung sind z. Zt. nicht möglich. Es existieren auch keine
gesicherten Hinweise für die Überlegenheit einer Methode über eine andere.
Aus den verschiedenen Methoden werden von der einzelnen Logopädin nach den
eigenen Kenntnissen und Erfahrungen die geeignete Vorgehensweisen
ausgewählt (eklektizistischer Ansatz), soweit möglich störungsspezifisch
und bezogen auf die individuellen Probleme und Stärken der Kinder und
ihrer Familien.
Die folgenden Ausführungen zu den Indikationen einer logopädischen
Behandlung stellen Expertenmeinungen dar (Evidenzlevel V) und sollen zur
Orientierung in der Praxis der Heilmittelverordnung dienen. Abweichungen
sind im Einzelfall möglich und zu begründen.
Störungen des Wortschatzes: Isolierte
Störungen des Wortschatzes sind selten. In diesen Fällen könnte eine
logopädische Therapie zwischen dem Alter von 4 und 5 Jahren indiziert
werden. Bei Störungen des Wortschatzes im Rahmen einer umschriebenen
Entwicklungsstörung der Sprache sollte eine logopädische Behandlung mit
4 Jahren eingeleitet werden.
Bei Kindern mit harmonischer Retardierung erfolgen Aufbau und
Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes im Rahmen der
Frühförderung unter Einschluss einer störungsspezifischen
Elternberatung.
Störungen der Grammatik: Normalerweise ist die
Grammatik mit 4 Jahren weitgehend erlernt. Ein Dysgrammatismus ist je
nach Schwere der Störung zwischen 4 und 5 Jahren Indikation für eine
logopädische Behandlung.
Artikulationsstörungen/Dyslalie: Bei
isolierter Dyslalie (für Laute SCH, CH, G, K) besteht die Indikation zur
Logopädie mit 5 Jahren, bei multipler Dyslalie zwischen 4 und 5 Jahren,
bei universeller Dyslalie je nach sonstigem Entwicklungsstand bereits
zwischen 3 und 4 Jahren.
Störungen des auditiven Gedächtnisses: Diese
Störungen sind können häufig durch eine mentale
Retardierung/Intelligenzminderung erklärt werden und benötigen dann eine
heilpädagogisch/sonderpädagogische Betreuung. Eine spezifische
logopädische Behandlung kann indiziert sein, wenn das auditive
Gedächtnis bei normaler Intelligenz im Sinne einer umschriebenen
Entwicklungsstörung deutlich von der Norm für das Entwicklungsalter nach
unten hin abweicht.
Kombinierte Störungen: Bei der Mehrzahl der
Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache sind
Störungen der Lautbildung, des Wortschatzes, der Grammatik und Pragmatik
kombiniert. Bei diesen kombinierten Störungen wird man tendenziell
früher als bei isolierten Störungen eine logopädische Therapie
indizieren. Eine logopädische Behandlung sollte bei Kindern mit
kombinierten Störungen in Abhängigkeit von der Mitarbeit des Kindes mit
dem 4. Lebensjahr beginnen, bei schweren Fällen mit fehlender
Sprachentwicklung, gänzlich unverständlicher Sprache oder einem
Wortschatz von weniger als 50 Wörtern aber bereits ab dem 3.Jahr.
Ziele der logopädischen Behandlung
Allgemeine Therapieziele bei umschriebenen
Entwicklungsstörungen der Sprache sind eine Verbesserung der
Kommunikation, Wecken von Sprechfreude und Verbesserung des
Sprachverständnisses. Spezifische weitere Ziele müssen sich an dem
jeweiligen Sprachproblem und dem Alter des Kindes orientieren.
Über direkte und indirekte Therapieeffekte ist ein Prävention bzw. ein
Abbau von Komorbiditäten, insbesondere emotionalen und Verhaltensstörungen
durch eine logopädische Behandlung möglich.
Die familiären Bedingungen und das Lebensumfeld des Kindes müssen in der
logopädischen Behandlung besonders beachtet und berücksichtigt werden. Bei
jeder logopädischen Behandlung ist eine begleitende Sprachförderung in
häuslicher Umgebung durch die wichtigsten Bezugspersonen bzw. in der
Kindertagesstätte/Kindergarten mit kindgerechten Techniken
(Präsentationen, linguistische Markierungen, Alternativfragen, korrektives
Feedback, Umformungen) nötig. Dabei ist eine sensible Anpassung an den
jeweiligen Stand der kindlichen Sprachentwicklung und die Möglichkeiten
von Eltern und anderen Bezugspersonen erforderlich.
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass Eltern und Bezugspersonen
nach kompetenter fachlicher Anleitung Kinder mit
Sprachentwicklungsstörungen effektiv fördern können (Evidenzlevel III).
Wesentlich ist dabei das tätigkeitsbezogene Sprechen mit deutlicher
Aussprache, Zuwendung zum Kind, primärer Akzeptanz der sprachlichen
Äußerungen des Kindes mit korrekter Wiederholung des Gesprochenen durch
die Bezugspersonen (kommunikationsförderndes Sprachmodell), was schon im
Säuglingsalter eingesetzt werden kann.
Positive Veränderungen in der Sprachentwicklung unter logopädischer
Behandlung lassen sich sowohl in der klinischen Beobachtung als auch und
durch Wiederholung standardisierter Sprachtests gut dokumentieren. Der
Effekt einer logopädischen Behandlung ist neben den Ausgangsbedingungen
und dem geeigneten Alter des Kindes wahrscheinlich auch von ihrer
Intensität abhängig. Die meist praktizierte Behandlungsfrequenz von 1x pro
Woche ist wahrscheinlich nicht optimal, stattdessen sollten 2 bis maximal
6 Monate lange "Blocktherapien" mit einer Frequenz von mindestens 2x pro
Woche und anschließenden Therapiepausen verordnet werden.
Eine sinnvolle Gesamtförderung von Kindern mit umschriebenen
Sprachentwicklungsstörungen im Vorschulalter ist in den speziellen
schulvorbereitenden Einrichtungen (Sprach-SVE) und Sprachheil-Kindergärten
bzw. im Schulalter in speziellen Sonderschulen durch Sprachheilpädagogen
möglich, in der Regel ist eine zusätzliche Logopädie dann nicht mehr
indiziert.
Zweisprachigkeit
Definition
Zweisprachigkeit ist in vielen Ländern die Regel. Sie
ist in auch in Deutschland sehr verbreitet. Der Spracherwerb erfolgt
seltener, z.B. in zweisprachigen Familien parallel (Doppelspracherwerb).
Meist ist die Muttersprache die erste Sprache, die deutsche Sprache
Zweitsprache. Doppelsprachige und zweisprachige Kinder zeigen in der
Spracherwerbsphase sehr häufig scheinbare Sprach- und
Sprechauffälligkeiten, die sich aus Interferenzerscheinungen der Sprachen
auf phonetisch-phonologischer, semantisch-lexikalischer und
morphologisch-syntaktischer Ebene ergeben.
Bei regulärem Erwerb der Erstsprache erfolgt im Regelfall während des
Vorschulalters unter natürlichen Bedingungen ein natürlicher
Zweitspracherwerb.
Störungen der Sprache bei Zweisprachigkeit
Ursachen
Bei mangelhaftem Sprachmilieu (ungünstige
Sozialisationsbedingungen, Nichtpraktizierung der Zweitsprache im
Kindergarten, inkonsequentem Gebrauch der zwei Sprachen durch die
Eltern, zu frühem Angebot der Zweitsprache bei sprachschwachen Kindern,
fehlender Weiterförderung der Muttersprache oder Überforderung durch
gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachen und Dialekte) kann es zu
einer doppelten Halbsprachigkeit kommen. Kinder beherrschen dann weder
die Muttersprache noch die deutsche Sprache richtig.
Symptome
Alle beschriebenen Formen der
Sprachentwicklungsstörung können auch bei Kindern nicht deutscher
Muttersprache auftreten und den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache
nachteilig beeinflussen. Davon unterschieden werden müssen
Interferenzerscheinungen, deren Art von der Struktur der Muttersprache
und der Zweitsprache abhängen.
Diagnostik
-
Siehe oben - umschriebene Entwicklungsstörungen der
Sprache
-
Zusätzlich Anamnese hinsichtlich Erwerb und Kompetenz
in der Erstsprache über Eltern/Bezugspersonen und zweisprachige
Anamnesebögen
-
Soweit möglich Beurteilung der sprachlichen
Entwicklung in der Erstsprache
Indikation für eine logopädische Behandlung
-
In der Regel nicht indiziert bei weitgehend
altersgerechter Muttersprache. In diesen Fällen natürliche Förderung von
Deutsch als Zweitsprache in der Frühförderung, in
Kindergarten/Kindertagesstätte und Schule
-
Indiziert bei nicht altersgerechter Muttersprache
-
Bei zusätzlicher Hörstörung, Intelligenzminderung
oder Autismus sind besondere Fördermaßnahmen (ggf. unter Einbezug von
Logopädie) erforderlich
-
Indiziert bei altersgerechter Muttersprache und -
trotz ausreichender natürlicher Förderung - Störungen in der deutschen
Sprache, die sich nicht durch Interferenzen mit der Erstsprache erklären
lassen.
Ziele der logopädischen Behandlung
Wie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der
Sprache, zusätzlich Hilfestellung zur Verbesserung des Sprachmilieus und
Abbau von Interferenzerscheinungen
Quelle:http://www.uni-duesseldorf.de/awmf
|
 |
 |
|