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Pflege

Was ist ambulante Pflege?
Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.

Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.

Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.

Welche Leistungen werden geboten?
Ambulante Dienste erbringen Grundpflege, Behandlungs- und Krankenpflege, gerontopsychiatrische Pflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Information und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Daneben gibt es eine Vielzahl von ergänzenden (komplementären) Angeboten.

Unter Grundpflege versteht man zum Beispiel die individuelle Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten (auch als prophylaktische Maßnahmen).

Hauswirtschaftliche Hilfen sind Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme, Reinigung und Wäschepflege, Einkäufe etc.

Behandlungspflege bezieht sich im Gegensatz zur Grundpflege auf die krankheitsbedingte Versorgung (und nicht die altersbedingte). Hierunter sind zum Beispiel Verbandswechsel und Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung zu verstehen.

Vielfältig sind die ergänzenden Dienste:

  • Mobile soziale Dienste

  • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)

  • Fahr- und Begleitdienste

  • Hausnotruf

  • Sterbebegleitung, Hospizbewegung

  • Angehörigenarbeit, Angehörigengruppen

  • Pflegekurse zur Unterstützung pflegender Personen

  • Hilfsmittelverleih (Verleih von Pflegebetten, Rollstühlen, Gehhilfen usw.)

Welche Kosten entstehen?
Jeder Leistung im ambulanten Bereich ist eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Zum Beispiel hat die Ganzwaschung einen Punktwert von 410, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme von 250 und das Zubereiten von warmen Speisen von 150.

Jeder ambulante Pflegedienst verhandelt mit den Pflegekassen einen bestimmten Betrag, der mit diesen Punktwerten multipliziert wird. Der Euro-Wert pro Punkt (im Beispiel unten 0,03784 €) kann von Pflegedienst zu Pflegedienst variieren. Im Kreis Coesfeld liegt er zwischen etwa 0,03477 € und 0,04400 €.

Beispiel:

Ambulanter Pflegedienst Müller bekommt einen Wert von 0,03784 € je Punktwert.
Eine Ganzwaschung kostet bei ihm 410 x 0,03784 €, also 15,51 €, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9,46 € usw.

Ambulanter Pflegedienst Meier bekommt 0,03477 € je Punktwert. Bei ihm kostet die Ganzwaschung 14,26 €.

Die Höhe der Gesamtkosten hängt davon ab, welche Leistungen vom Pflegedienst erbracht werden oder wie häufig dies geschieht.

Sofern der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft ist und Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, bekommt er Mittel der Pflegeversicherung. Diese variieren je nach Pflegestufe. Die Beträge belaufen sich auf bis zu:

--> Pflegestufe I:   384 € / Monat
--> Pflegestufe II:    921 € / Monat
--> Pflegestufe III: 1.432 € / Monat

Werden mehr Leistungen vom Pflegedienst abgerufen, als von dem Geld der Pflegekasse bezahlt werden kann, so muss diese der Pflegebedürftige selbst tragen. Dies gilt auch, wenn keine Pflegestufe vorliegt. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen.

Leistungen der Sozialhilfe
Wenn die monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, die verbleibenden Kosten für die ambulante Pflege zu tragen, ist zu prüfen, ob die Restkosten aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden können.

Ob Sozialhilfe erbracht werden kann, hängt von folgenden Kriterien ab:

Einkommen des Pflegebedürftigen
Vermögen des Pflegebedürftigen (Schonbetrag: 2.600 €, bei Verheirateten für beide insgesamt 3.214 €)
Zum Vermögen zählen z. B. Bargeld, Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Kraftfahrzeuge, Grundbesitz, Wohneigentum und ähnliche Sachwerte. Falls Vermögen vorhanden ist, das kurzfristig nicht verwertbar ist, kann die Sozialhilfe auch als Darlehen gewährt werden.

Ob und ggf. in welcher Höhe eine Unterhaltsverpflichtung besteht, muss im Einzelfall ermittelt werden.

Tipps und Hinweise

Das Leistungsangebot und die Vergütungssätze der ambulanten Pflegedienste sind unterschiedlich. Vergleichen Sie mehrere Dienste, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Besonders sollten Sie darauf achten, dass zu jeder Zeit, auch nachts und an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen eine Betreuung möglich ist.

Besprechen Sie den notwendigen Pflegeumfang vorher ggf. mit Ihrem Arzt oder Angehörigen. Prüfen Sie, welche Leistungen unbedingt vom Pflegedienst übernommen werden müssen und was ggf. Sie selbst, Angehörige oder Bekannte leisten können. Sagen Sie dem ambulanten Pflegedienst, was Ihnen wichtig ist.

Erkundigen Sie sich, ob stets die gleiche Person zu Ihnen kommt oder welche Pflegekräfte sich regelmäßig abwechseln. Das ist wichtig, schließlich baut der Hilfebedürftige im Laufe der Zeit ein enges Vertrauensverhältnis zu seinem Pfleger oder seiner Pflegerin auf. Fragen Sie auch, welche Qualifikation die Pflegekräfte haben. Als ausgebildete Fachkräfte gelten Krankenschwestern und Altenpfleger.